Neues Erbschaftsteuergesetz

Es mutet an, als ob die Politik bei der Herausgabe des neuen Erbschaftsteuergesetzes (wieder mal) den Weg des geringsten Widerstandes gegangen ist, um die Auflage des Verfassungsgerichtes ohne jeden politische Gestaltungswillen zu erfüllen.

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Wie Herr Gabriel sich ausdrückte, sollte das Gesetz Geld in die öffentlichen Kassen spülen, aber sonst bitte keine Wellen. Die Veröffentlichung des Gesetzes als auch die (mangelnden) Reaktionen der Öffentlichkeit auf den Entwurf lassen erkennen, dass hier keine Gestaltung vorgenommen wurde, sondern nur eine Auflage des Gerichts mehr recht als schlecht, lieblos und ohne rechte Lust auf eine Vision erfüllt wurde. Kein Aufschrei, keine Empörung, keine Talkshows – der Entwurf des neuen Erbschaftsteuergesetzes ist die gleiche taube Nuss wie das Gesetz zur Mietpreisbremse – ein Käse voller Löcher und Beliebigkeiten der Interpretation, verbunden mit dem schwachen Trost etwas getan zu haben. Vermutlich wurde der Entwurf auch noch von Lobbyisten geschrieben, um deren mögliche Kritik im Keime ersticken zu können. Ein Meisterstück der Unauffälligkeit – damit bewirkt das Gesetz auch nichts und ist überflüssig wie ein Kropf.

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