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Handlungsalternativen V (Zusammenfassung)

Man könnte die Liste der Maßnahmen beliebig weiter ausbauen, aber wenn man an allen Stellschrauben dreht, die sich drehen lassen, besteht die Gefahr, dass man die Kontrolle über den Prozess verliert. Es sind hier in dem Zusammenspiel der Akteure einige wichtige Bedingungen zur  Veränderung vorgeschlagen.

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Im ersten Schritt wird die Finanzwirtschaft entschleunigt und auf ihre ursprüngliche Aufgabe, die Wirtschaft mit Krediten zu versorgen, reduziert. Man könnte auch noch einen Schritt weiter gehen und die Geldschöpfung wieder der Zentralbank anzuvertrauen. In einem weiteren Schritt würde die Zielsetzung der Realwirtschaft von einer kurzfristigen auf eine längerfristige Handlungsperspektive umgestellt. Das Anreizsystem wird radikal umgestellt. Geld darf nicht mehr der alleinige Motivator sein. Der Shareholder Value Gedanke mit seiner strikten kurzfristigen Gewinnmaximierung wird aufgegeben. Der entschleunigte Finanzmarkt wird mit dazu beitragen, dass die Gewinnmaximierung aus dem Fokus verschwindet.

Dann müssen wir dem Rechtsgedanken einen neuen Impuls verleihen. Recht soll nicht dazu dienen, kreative Lösungen zu seiner Umgehung zu finden – Recht soll die Grundlage im Umgang miteinander darstellen und wer das nicht verstehen will, sollte dies auch konsequent spüren. Es kann auch keine juristischen Deals mehr geben, die ja überproportional zunehmen, je einflussreicher die Prozessbeteiligten sind. Es muss umgekehrt geregelt werden: Je kleiner der Fall, desto eher kann man auf Großzügigkeit hoffen, aber je grundsätzlicher und öffentlich bedeutsamer die Fälle sind, umso weniger ist dort Raum für ein cleveres Geschäft mit dem Gericht. Dann muss der Fall zu seinem bitteren Ende gebracht werden, sonst verliert das Publikum zunehmend seinen Glauben an die Gerechtigkeit.

Da wo der Staat ein Recht zum Eingriff hat, hat er dieses Recht auch ohne Ansehen der Person zum Wohle der Gemeinschaft auszuüben – da sollte man doch in der Lage sein, auf steuerlich illegale „Standortvorteile“ zu verzichten. Seriöse Unternehmer sind für solche Mätzchen sowieso nicht zu gewinnen. Unternehmen heißt nicht, Gewinne durch möglicherweise unseriöse Steueroptimierung zu erzielen, sondern erfolgreich ein Geschäft zu betreiben. Dazu gehört auch Steuern zu bezahlen – die Gegenleistung für Infrastruktur. Sie wird ja auch gerne und klaglos in Anspruch genommen.

Unser Rechtverständnis als nicht quantifizierbare Qualität wird durch seine Kommerzialisierung zerstört. Man hat sich auf den Pfad der Untugend eingelassen, halbseidene Aussagen als Rechtens zu zulassen. Aber es gibt nur eine Aufrichtigkeit und die ist unteilbar, denn alles was nicht der Qualität der Aufrichtigkeit entspricht, ist tendenziell Betrug. Das Halbseidene und deren Verhaltensweisen lassen sich vermutlich nicht ganz eliminieren, aber dieses Verhalten als rechtsgrundsätzlich zu akzeptieren, führt direkt in die Korruption. Zunehmend glauben wir als „Risikogesellschaft“ (Ulrich Beck), die Gefahr rechtlich zur Rechenschaft gezogen zu werden, als schlichtes Nutzen-Kostenrisiko betrachten zu können: ein bestimmtes  Verhalten ist zwar legal nicht zu tolerieren, aber das Risiko, zur Rechenschaft gezogen zu werden, gilt im Vergleich zum Nutzen dieses Verhalten als „unternehmerisch vertretbar“. Das Recht muss sich in wesentlichen Teilen diesem Kalkül entziehen bzw. wenn wir die Anwendung des ökonomischen Kalküls hierbei tolerieren, verlieren wir unsere letzte Glaubwürdigkeit.

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Handlungsalternativen IV (Dem Recht eine Chance)

Es geht bei einer Rechtsreform nicht um neue Gesetze oder noch flexiblere Paragraphen, es geht darum, den Sinn und Zweck des Rechts wiederzubeleben. Es kann nicht sein, dass Recht ökonomisiert wird, indem man glaubt, ein wenig mehr Effizienz mit einer kleinen Reduzierung auf dem Gebiet der Gerechtigkeit einkaufen zu können. Die Produktion von Gerechtigkeit  i.w.S. kann als qualitative Größe nicht gegen eine quantitative Effizienzverbesserung aufgerechnet werden. Das führt direkt in die Käuflichkeit rechtlicher Entscheidungen.

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Besonders deutlich wird dieses Verhalten im Lebensmittelrecht, wo sich der normale Bürger fragt, wie weit die vom Gesetz gedeckte „Verscheißerung“ eigentlich reicht. Sind wir dort nicht schon längst über dem Rubikon angelangt, wenn einer Industrie von Gesetzes wegen gestattet wird, den Rest von Aufrichtigkeit hinter sich zu lassen und dem Konsumenten legal zu betrügen? Die Politik hört auf die Sirenenlaute der Lobbyisten, statt dem „Volk aufs Maul“ zu schauen. Wer sich betrogen fühlt, wird in aller Regel auch tatsächlich betrogen. Egal, wie das dann ein vom Kommerz getriebenes  Gesetz beurteilt.

Wir verfügen über ein Grundgesetz, um dessen Qualität uns viele beneiden. Aber gilt es auch noch dort, wo es nicht dem „Mainstream“ entspricht. Ohne Frage verändern sich Gesellschaften, aber dann bitte mit einer öffentlichen Diskussion der damit verbundenen Rechtsvorschriften. Der Eigentumsbegriff des Grundgesetzes mit seiner Sozialverpflichtung wurde im Rahmen der letzten dreißig Jahre unter der Herrschaft der neoliberalen Ideologie völlig vernachlässigt. Eigentum ist die Grundlage unseres gegenwärtigen kapitalistisch geprägten Systems. Dabei erscheint die Sozialbindung als lästig vernachlässigt worden zu sein. Hier müssen wir wieder zurück zum Wortlaut des Grundgesetzes oder diskursiv zu einer anderen Sicht der Zusammenhänge – aber das Grundgesetz einfach permanent zu ignorieren, ist keine Lösung, die der gesellschaftlichen Entwicklung positiv dienen kann.

Es kann nicht sein, dass die partielle Nichtanwendung von gesetzlichen Vorschriften durch Abbau des dafür notwendigen Personals als „Standortvorteil“ angesehen und auch politisch so (hinter vorgehaltener Hand) vermarktet wird. Wie kann es möglich sein, dass NRW wegen seiner Datenkäufe gerügt wird, aber dann die „freiwilligen“ Selbstanzeigen einen Sumpf von Hinterziehungen offenlegen, das aber kaum einen Politiker veranlasst, ins Grübeln zu kommen. Das ist doch immer nur die Spitze des Eisbergs. Könnte es sein, dass die horrende Ungleichheit in Deutschland nicht nur, aber auch eine Folge mangelhafter Steuerehrlichkeit sein könnte, die wir einfach als gegeben hinnehmen. Die Regierungen der letzten Jahre haben die Vermögenden dieses Landes in den letzten Jahrzehnten so unrealistisch begünstigt, dass man sich fragt, ob dann nicht wenigstens diese Windfallprofite auch legal versteuert werden.

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Handlungsalternativen III ( Unternehmen)

Da Aktionäre im Grundsatz einen Anspruch auf den ausgewiesenen Gewinn eines Geschäftsjahres haben, kann man dank der Shareholder Value-Attitüde davon ausgehen, dass den Aktionären auf dieser Grundlage der maximale Gewinn zusteht. Dabei ist man sich einig, dass es sich hier um den kurzfristigen (einjährigen) Gewinn des Unternehmens handelt. Dieser Anspruch lässt sich sogar juristisch durchsetzen.

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Mit anderen Worten: eine andere als eine kurzfristig orientierte maximale Gewinnausbeutung ist durch die gegenwärtige Unternehmensverfassung kaum umsetzbar ohne dass sich die Unternehmensleitung möglichen Schadenersatzansprüchen von Seiten der Aktionäre aussetzen. Was wäre ein alternativer Ansatz? Die Vorstände der börsennotierten Unternehmen sind alle auf die Durchsetzung maximaler Gewinnerzielung ausgerichtet. Also müssen die Unternehmensverfassungen einen anderen Gewinnbegriff zulassen. In solchen Fällen springt der Begriff der Nachhaltigkeit ins Auge. Aber was bedeutet Nachhaltigkeit konkret? Das ist ein Wortungetüm ohne Inhalt bzw. da packt jeder Verwender den Inhalt hinein, den er für relevant zu erkennen glaubt. Es wäre sinnvoller, die Unternehmen und ihre Vorstände auf eine langfristige Perspektive von 5 – 10 Jahren in ihrem Handeln zu verpflichten. Ziel ist die langfristige Entwicklung und Erhaltung des Unternehmens und seiner Arbeitsplätze. Wenn eine kurzfristige Perspektive mit dem langfristigen Ziel im Konflikt steht, so ist es Aufgabe des Vorstandes, sich langfristig zu orientieren. Diese Perspektive ist im Geschäftsbericht jährlich fortzuschreiben und zu erläutern. Die Verträge der Vorstandschaft sind dementsprechend anzupassen. Sowohl Tantiemen als auch Sonderzahlung werden an diese Perspektive angepasst und auch nur bei anhaltendem und nachgewiesenem Erfolg über Raten in voller Höhe ausbezahlt.

Es ist zu überlegen, ob nicht die Verträge der Vorstände einen längeren Zeitraum umfassen sollten. Damit wird das Risiko der Auswahl des Personals zwar größer, aber wenn man von langfristiger Perspektive in der Unternehmensführung spricht, so muss es den Vorständen auch möglich sein, den längerfristigen Erfolg (oder Misserfolg) in ‚Amt und Würden‘ zu erleben. Ob die Riege der Vorstände wirklich ihr Geld wert ist, kann oft gar nicht festgestellt werden, weil sie vorher schon weggelobt wurden und anderen Orts die gleichen Fehler begehen können. Eine klassische Rückkopplung zur Beurteilung der echten Leistungsfähigkeit wird dadurch unmöglich gemacht.

Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat bei börsennotierten Unternehmen bilden das, was man einen ‚closed shop‘ nennen könnte. Das ist ein exklusiver Club und der Zugang ist überaus selektiv. Die Selektionskriterien sind aber nicht Leistung, Fachwissen oder ähnliches, das Kriterium sind bei einer Vielzahl der Fälle die Herkunft und die dort gepflegten Netzwerke.

Vorstände sollen durch den Aufsichtsrat kontrolliert werden, so die Theorie. Im Aufsichtsrat sitzen aber mehrheitlich Personen, die in anderen börsennotierten Unternehmen wiederum aktive Vorstände sind. Wenn es nun gilt, das Gehalt samt Nebengeräuschen eines Vorstandes zu fixieren, haben all diese Kontrolleure ihre eigene Gehaltssituation im Hinterkopf und werden nicht in den Fehler verfallen, dem Einkommensvorschlag des Vorstands leichtfertig zu widersprechen, egal wie unrealistisch hoch er ist. Über die kursierenden Vergleichslisten, die die Aufsichtsräte zur Rechtfertigung ihrer schwer nachvollziehbaren Entscheidungen führen werden, wird auch die jetzt zu treffende Entscheidung die nächsten Gehaltsverhandlungen in einem anderen Vorstand positiv beeinflussen. Der neue hohe Wert geht in die berüchtigte Liste ein und schafft damit einen Bezugspunkt, auf den sich der nächste Vorstand gegenüber seinem Aufsichtsrat beziehen kann. Und dann beginnt das Spiel von neuem.  Das macht vielleicht erklärlich, warum die Vorstandsgehälter selbst in rezessiven Perioden ungeniert überproportional wachsen und von der jeweiligen Unternehmenssituation völlig losgelöst bestimmt werden.

Die gegenwärtige Entwicklung wird man aus Gründen der erforderlichen Manpower kurzfristig nicht ändern können. Soviel Personen mit einem entsprechenden Erfahrungshintergrund kurzfristig austauschen zu wollen, ist unrealistisch. Also muss man für diese Art von Managementaufgaben eine offizielle Regel finden, wie die Rahmen für die Vergütungen festgelegt werden können. Viele Vorschläge sehen vor, die Vergütung an einem Vielfachen des durchschnittlichen Arbeitsnehmereinkommens im Konzern oder im Unternehmen auszurichten. Das Vielfache variiert dabei vom 10- bis 30-fachen des Durchschnittgehaltes. Da Vorstandgehälter als auch die Gehaltssumme der Mitarbeiter Kosten darstellen, sind die bilanzierten Personalkosten Grundlage des Vergleichs. Gehen wir davon aus, dass 70 T€ p.a. (Brutto plus AG-Anteil) ein realistischer Durchschnitt in einem Unternehmen wären (ohne Vorstandsvergütung), so könnte die Vorstandvergütung zwischen 700 T€ (bei einem Vielfachen von zehn) oder 2,1 Mio. Euro (bei einem Vielfachen von dreißig) schwanken. Hinzu kämen für den Vorstand dann noch der Dienstwagen, eventuell auch die Dienstwohnung. Die Pensionszusage orientiert sich dann an den gleichen Kriterien, die auch für die Belegschaft gelten. Die Tantiemenzusage muss sich am Gewinn orientieren und, wie oben angeführt, künftig langfristige Perspektiven angemessen bedienen. Die Tantiemenauszahlung erfolgt dann über einen Zeitraum von z.B. fünf Jahren, wobei in den Folgejahren eventuell entstehende Verluste anteilig gegengerechnet werden. Die Erfolgsbeteiligung steht damit unter dem Druck ‚nachhaltig‘ zu sein. Es kann durchaus geschehen, dass es bei der Tantieme in den Folgejahren zu keiner Auszahlung mehr kommt, weil die wiederholbaren Erfolge ausbleiben und die anteiligen Verluste den positiven ratierlichen Tantiemenanteil auflösen. Das Argument, dass durch die Beschränkung der Gehaltsentwicklung die Vorstände weniger leisten würden, überschätzt den geringen und flüchtigen Motivationswert von Geld bzw. von mehr Geld – wer nicht für seine Aufgabe ‚brennt‘, dem entlocken auch noch so viele Millionen keine bessere Leistung.

Vorstände verstehen sich gegenwärtig als Vollstrecker des Aktionärswillens. Grundlage für diese Anschauung ist das neoliberale Shareholder Value Denken, das etwa seit der Jahrtausendwende durch die Köpfe spukt. Dieser Gedanke ist zugunsten einer Haltung aufzulösen, die davon ausgeht, dass der Vorstand „erster Diener“ des Unternehmens (und nicht der Investoren) ist und damit ein Handeln an den Tag zu legen hat, das allen an der Unternehmensentwicklung beteiligten Kreisen gerecht wird.

Bei einer Maximierung des Gewinns der Anteilseigner ist es möglich, eine weitgehend eindeutige und einheitliche Interessenlage zu unterstellen. Sobald die Zusammenhänge auf Grund des Stakeholdermodells differenzierter gesehen werden müssen, werden auch die Zuteilungen von Vor- und Nachteilen aus Unternehmensentscheidungen komplexer und zwangsläufig mehrdeutig. Darin ist kein grundsätzlicher Nachteil zu erkennen. Nur die Kommunikation zwischen den Interessenvertretern wird eine neue Qualität gewinnen.

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Handlungsalternativen II (Finanzmarkt)

Eigentum, wie es die Börse vermittelt, ist mit Art. 14, Abs.2 GG und der damit verbundenen sozialen Bindung des Eigentums nicht zu vereinbaren. Es wird gar kein Eigentum gebildet, weil die soziale und emotionale Bindung zum erworbenen Gut komplett fehlt und auch nicht angestrebt wird.

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Wenn man nun den Hochgeschwindigkeitshandel entschleunigen will, um dem Eigentumsgedanken mit dem damit inhärent verbundenen Risiko der zeitlichen Bindung zu fördern, bleiben im Prinzip zwei Möglichkeiten: den Hochfrequenzhandel schlicht zu verbieten oder aber die Eigentumsveränderung durch verlängerte Haltezeiten (eine Lock-up-Periode) zu erschweren. Da Verbote kontrolliert werden müssen, erscheint die zweite Lösung die einfachere. Jeder Anleger, der an der Börse einen Wert kauft, wird verpflichtet, die Anteile (ggfs. in Abhängigkeit von dem Volumen der Transaktion) über einen längeren Zeitraum zu halten. Die Mindesthaltezeit wäre z.B. eine Woche und würde je nach Umfang der Transaktion bis zu 6 Monaten (z.B. bei Transaktionen großer Teile der Marktkapitalisierung der Aktie) ansteigen. Diese Vorgehensweise kann zwar nicht den Eigentumsgedanken übermäßig fördern, nimmt aber dem Hochgeschwindigkeitsmarkt seinen spekulativen Kick. Die Lock-up-Periode erhöht das Investitionsrisiko und der Investor ist gezwungen, die Entscheidung dementsprechend besser vorzubereiten, um einen vergleichbaren Erfolg herbeiführen zu können. Die Wertpapierbank kontrolliert die Einhaltung der Lock-up-Periode und wird auf noch zu schaffender gesetzlicher Grundlage die Nichteinhaltung der Lock-up-Periode durch einen Kostenabschlag auf die Verkaufserlöse in Höhe von z.B. 3% des Investments (und nicht des Gewinns) belasten – m.a.W. der Investor kann schalten und walten, wie er will, er muss nur den potenziellen Obolus bei vorzeitiger Veräußerung ins Risikomodell einbeziehen. Es gibt seit Jahren ein Streit um die Tobin-Steuer, die die Transaktionen belasten und einschränken soll. Eine Einigung ist nicht in Sicht. Also erscheint die Lock-up-Periode ein probates Mittel zu sein. Die Entschleunigung wird bei Aktien mit hinreichender Sicherheit gewährleistet.

Der Derivatehandel, der heute hoch spekulativ gefahren wird, wird insoweit eingedampft, dass jedem Derivat ein effektives Basisgeschäft der Realwirtschaft zugrunde liegen muss. Da auch diese Derivate nur durch Banken aufgelegt werden können, muss der Antragsteller entsprechend reale Vertragswerke vorlegen können, um die gewünschte Absicherung aufbauen zu können. Ohne Kontrakte keine Derivat.

Es ist auch für jeden erkennbar: wenn das nur ein Land isoliert durchzieht, so werden gewisse Geschäfte dort eben nicht mehr abgewickelt. Das Geld sucht den schnellen und einfachen Weg. Manche Finanzgeschäfte werden dann um das Land herumfließen. Es führt aber gleichzeitig zu einer gewaltigen Reduzierung des gesamtwirtschaftlichen Risikos dieses Landes. Da Finanzwirtschaft im klassischen Sinne keine produktiven Beiträge leistet, entgeht dem Land nichts, was für die Menschen unentbehrlich erscheinen würde.

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Handlungsalternativen I (Grundverständnis)

Man hat sich viel zu sehr daran gewöhnt, die Gedanken und Handlungen anderer zu kommentieren, zu klassifizieren und zu kritisieren. Aufgrund dieser Tätigkeit sammeln sich einen ganze Reihe von Handlungsvorschlägen an: eigene und solche von bekannten und unbekannten Mitstreitern, richtige und weniger richtige. Immer öfter wird man von ratlosen Menschen angesprochen und gefragt, kannst Du Vorschläge machen, wie sich das abzeichnende Chaos verhindern, in seiner Wirkung mindern oder gar vermeiden ließe? Vorschläge für Handlungsalternativen lassen sich formulieren, aber die Erwartung, dass diese Vorschläge in einem großen Wurf das Problem lösen, bleibt eine Illusion.

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Nur die schrittweise und besonnene, mühsame Restrukturierung von sinnvollen ‚Checks and Balances‘, die im Laufe der letzten dreißig Jahre im Rahmen der neoliberalen Ideologie als scheinbar überflüssig abgebaut wurden, können hier begrenzt Abhilfe schaffen. Dabei geht es nicht darum, die Vergangenheit wiederherzustellen, sondern der allgemeinen Fortentwicklung angemessen Rechnung zu tragen.  Es haben sich die Umstände, die Technologie und die Erwartungen der Bürger in den letzten dreißig Jahren gründlich geändert. Es ist nicht zielführend, die ‚guten alten Zeiten‘ zu beschwören. Da die Sache überaus komplex und die Zusammenhänge interdependent verwoben sind, kann man sich dem Thema nur schrittweise nähern, um immer wieder kontrollieren zu können, ob der gewünschte und erwartete Effekt in der Praxis auch eintritt.

Bei der Diskussion fällt aber auch auf, dass die meisten Stimmen, sei es Politik oder Wissenschaft, nur die Krise diskutieren ohne dabei die Chancen zu erkennen und zu thematisieren. Die Krisendiskussion braucht dringend eine Vision oder eine Beschreibung (Narration), wo es hingehen soll. Die Politik liefert gegenwärtig keine Visionen, die über die intellektuelle Selbstbegrenzung von mehr Wirtschaftswachstum hinausgeht. Wir benötigen doch angesichts einer „großen Transformation“ dringend eine Vision der Gerechtigkeit, des sozialen Ausgleichs, der humanen Umsetzung von interessanten neuen Technologien. Stattdessen drängt sich dem Betrachter ein Zustand des Politischen auf, das mit den Begriffen wie „weiter so“ und einer schwarzen Null im Staatshaushalt bestimmt wird. Beide Haltungen sind angesichts der technologischen Transformation, in der wir alle stehen, absolut unverständlich. Große Branchen sind dabei, ihren Einfluss zu verspielen (Energie, Banken, Versicherungen, Automobilindustrie, u.a.) oder müssen sich neu erfinden, neue Branchen stehen in den Startlöchern, benötigen aber klare Rahmenbedingungen, die die Politik zu schaffen hat, damit sich die Transformation nicht nur von ihrer negativen Seite zeigen wird. Die Transformation schreitet voran mit oder ohne politische Rahmenbedingungen. Man könnte meinen, es herrscht das Mikado-Prinzip – wer sich zuerst von der Stelle bewegt, hat verloren!

Die Handlungsalternativen sollten dort ansetzen, wo man mit den geringsten Mitteln einen nachhaltigen Effekt hofft auslösen zu können, ohne dass ein Zusammenbruch der Realwirtschaft zwangsläufig die Folge wäre. Keiner darf aber erwarten, dass damit plötzlich das Heil über uns hereinbricht und wir morgen in einer neuen, nachhaltigen, ökologischen und demokratischen Welt leben werden. Diese Welt muss erst noch erkämpft und  gebaut werden. Das Ziel ist es, wenige, aber treffende Maßnahmen zu beschreiben und keine neuen Theorien in die Welt zu setzen. Es beginnt im Folgenden mit der Finanzwirtschaft.

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Lobbyismus – einem Krebsgeschwür unserer Zeit

Der Lobbyismus ist kein neues Phänomen. Es gibt ihn von alters her unter dem Namen von Höflingen und Günstlingen an den absolutistischen Höfen. Sie repräsentieren die Satelliten unterschiedlichster Machtzentren und ihr Ziel ist es,  auf die Entscheidungen dieser Zentren informell Einfluss zu nehmen. Die Einflussnahme erfolgt selten im Eigeninteresse, sondern meist für die Interessen Dritter. Letztere bezahlen für diese Dienstleistung u.U. fürstliche ‚Apanagen‘.

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Wie läuft dieser Vorgang in einer Demokratie? Die Machtzentren der Demokratie sind die Parlamente und ihre Ausschüsse. Die dort tätigen Politiker haben ein erhebliches Arbeitspensum, das sich zwischen Wahlkreis und dem jeweiligen Versammlungsort  des Parlaments abspielt. Sie werden zudem mit unterschiedlichsten Informationen ‚zugeschüttet‘. Je mehr desto größer die Belastung und umso besser für den Lobbyisten. Wer sich mit dieser Nachrichtenflut nicht auf die eine oder andere Art arrangieren kann, ‚ertrinkt‘ in Informationen und droht als Folge den Überblick zu verlieren.

Das ist die Stunde des Lobbyismus der ‚ersten Klasse‘. Um als Lobbyist erfolgreich sein zu können, muss man den überlasteten Mitgliedern des jeweiligen Machtzentrums etwas bieten können, was ihnen unmittelbar nutzt. Und was ist i.d.R. das größte Defizit, bei dem sich ein Politiker ständig im Hintertreffen sieht: ihm bleibt keine Zeit sich eine eigene Meinung zu bilden. Nach zwölf Stunden Arbeit in unterschiedlichen Netzwerken und Gremien soll er noch die Kraft besitzen, sich jetzt mit der eigenen Meinungsbildung zu befassen. Das gelingt selten. Also ist der einzelne Politiker darauf angewiesen, sich Meinungen zu beschaffen. Und das ist die Chance des Lobbyisten: er liefert Meinung samt scheinbarer Fakten in einer Form, die es dem Politiker leicht macht, damit im Kreise der Kollegen und in der Öffentlichkeit Eindruck zu hinterlassen. Seriöser Lobbyismus arbeitet auch mit Fakten, aber eben sehr selektiv. Der Lobbyist hat ja das Ziel der Einflussnahme und seine Art, die Dinge darzustellen, ist von diesem Ziel in hohem Maße beeinflusst. Der Politiker, der sich darauf einlässt, bildet sich natürlich ein, Herr der Lage zu sein, aber der ‚Brain wash‘ ist so subtil, dass mit dem Zeitlauf die übermittelten Informationen und Meinungsangebote oft so wahrgenommen werden, wie sie der Absicht des Lobbyisten und seines Auftraggebers entsprechen. Da auf diesem Felde Millionen Euro ausgegeben werden, darf man darauf vertrauen, dass sie sich auch „rentieren“.

Effizienter Lobbyismus zielt auf Abhängigkeit. Der Politiker übernimmt eine Meinung, und macht sie öffentlich. Damit ist die Meinung mit der Person des Politikers verknüpft und manifest. Erkennt er nach weiteren übernommenen Meinungsschritten, dass die Reise in eine Richtung läuft, die er nicht erwartet hat, dann ist er durch die manifest vertretene und veröffentlichte Meinung ein Stück weit ‚gefangen‘ und kommt ohne Gesichtsverlust nur schwer aus der Sache heraus. Möglicherweise muss er sich dazu eines anderen Lobbyisten bedienen und begibt sich damit wieder in neue Abhängigkeit. Es kann zum Teufelskreis werden. Und dieser Teufelskreis ist von den hehren Zielen, denen Abgeordnete nach den Vorstellungen des Grundgesetzes folgen sollen, meilenweit entfernt.

Es gibt dann noch einen Ansatz, den man den Lobbyismus der ‚zweiten Klasse‘ nennen kann. Es gab Zeiten, da wurden politisch wichtige Fakten von der Exekutive und von der Legislative beauftragten externen Instituten neutral aufbereitet. Eine solche Unterstützung kostet Geld und das neoliberale Credo versucht glaubhaft zu machen, dass man darauf verzichten kann, indem man sich diese Fakten auf privatwirtschaftlichem Wege durch temporäre Aufträge besorgt. Die regelmäßige neutrale Aufarbeitung einer Faktenlage wurde deshalb vor Jahren aufgegeben, weil man glaubt, diese „Dienstleistung“ von Fall zu Fall einkaufen zu können.

Da man hinsichtlich der Lobbyisten in der Politik keine offiziellen Aufzeichnungen (Listen) führt noch Zulassungskriterien aufgebaut hat, werden Gesetzesvorlagen und andere gutachterliche Stellungnahmen an private Einrichtungen wie Think Tanks, sogenannte Experten oder ‚Lawfirms‘ gegen Honorar vergeben. Teilweise arbeiten diese Auftragnehmer wie nachrichtendienstliche  „U-Boote“ im gleichen Ministerium, indem das anstehende Gesetz oder die Gesetzesänderung formuliert werden soll und die Bezahlung des Auftragnehmers übernehmen die Lobbyisten.  Letzteres ist wohl die schlimmste Form der Beeinflussung – vor wenigen Jahren im Rahmen von Kapitalmarktgesetzesänderungen (Stichwort: Cum-EX) geschehen. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss versucht jetzt hier Klarheit zu schaffen.

Hinsichtlich der Frage der Befangenheit dieser Einrichtungen ergeben sich Einschränkungen aus zweierlei Richtungen: einmal haben sich z.B.  Lawfirms schwerpunktmäßig dahin orientiert, nur Aufträge von der Arbeitgeberseite anzunehmen, um eine mögliche Befangenheit aus Arbeitgebersicht im Voraus auszuschließen. Sie essen also ausschließlich deren ‚Brot‘. (Wes Brot ich ess‘, des Lied ich sing‘). Zum anderen gibt es national oft nur ganz wenig „Große“, von denen man sich verspricht, dass sie der anstehenden Aufgabe der Entwicklung eines Gesetzentwurfes „gewachsen“ sind. Keine dieser großen Lawfirms könnte von sich behaupten, ihren Umsatz ausschließlich mit öffentlichen Aufträgen zu verdienen. Also müssen sie bei ihrer Arbeit auch ihren Auftraggebern zum Tagesgeschäft, der Arbeitgeberseite, Aufmerksamkeit widmen, und das sind mehrheitlich jene Auftraggeber, die auch die Lobbyisten beauftragen. (Honi soit qui mal y pense.)

Think Tanks arbeiten verdeckter, weil sie sich einen quasi wissenschaftlichen Anstrich geben, aber einem wissenschaftlichen Anspruch in keiner Weise genügen wollen. Das ist nicht ihr Ziel. Ihre Ausarbeitungen sind für einen kleinen exklusiven Politiker-Kreis bestimmt, werden von Stiftungen bezahlt und sehen selten als Licht der (wissenschaftlichen) Öffentlichkeit. Sie arbeiten meist sehr effektiv unter der politischen Oberfläche.

Die jüngste Form des Lobbyismus der ‚dritten Klasse‘ ist der direkte Draht zum Wähler über ganzseitige Anzeigen in der Tagespresse. Think Tanks, die in aller Regel ihre Finanzierungsquellen nicht offenlegen, wenden sich nicht mehr an die Institutionen, sondern versuchen mit falschen oder zumindest nicht nachvollziehbaren Fakten Argumente unter das Wählervolk zu streuen, um Stimmung zu machen. Die Tendenzen der verschiedenen Medien sind uns inzwischen bekannt und schrecken uns nicht mehr, aber wenn sich ein Think Tank den Schafpelz einer ‚Neuen Sozialen Marktwirtschaft‘ überstreift und dann hammerhart und populistisch an der Wirklichkeit vorbei argumentiert, ist die Verwirrung groß und die Wirkungen der Gehirnwäsche sind nicht mehr absehbar.

Wie könnte eine Lösung aussehen?

  1. Lobbyismus zu verbieten, ist keine Lösung, weil das Verbot nicht kontrollierbar ist.
  2. Lobbyisten können aber akkreditiert werden, zumindest jene, die diese Aufgabe gewerbsmäßig übernehmen. Sie müssen mit Akkreditierung ihre Auftraggeber offenlegen. Wenn sie das nicht wollen, müssen sie sich ein anderes Geschäftsfeld oder -modell suchen.
  3. Die ‚Amateure‘ in diesem Fach (die nicht akkreditierten) müssen bei Aufdeckung ihrer Aktivitäten mit erheblichen Sanktionen rechnen, die dieses Geschäft für sie unattraktiv werden lässt.
  4. Die Abgeordneten, die Fraktionen oder die Exekutive haben das Recht und die Pflicht, von der Wissenschaft zu wichtigen politischen Fragestellungen neutrale Studien anzufordern, die dann auch der Allgemeinheit und der wissenschaftlichen Öffentlichkeit ohne jede Einschränkung zur Verfügung stehen müssen. Da diese Studien dann im laufenden Wissenschaftsbetrieb der öffentlichen Kritik unterliegen, wird es nicht so einfach, einseitige Faktenlagen zu propagieren und aufrecht zu erhalten. Diese wissenschaftlich neutralen Ausarbeitungen werden auch dazu beitragen, die Meinungshoheit der Lobbyisten nachhaltig zu brechen.
  5. Der Staat kann seine ureigene Gesetzgebungskompetenz nicht an Einrichtungen abgeben, die keine neutralen Ergebnisse erwarten lassen. Das grenzt an Selbstzerstörung. Hier müssen innerhalb der Staatsapparates Kapazitäten (wieder-)aufgebaut werden, die dem Gebot der Neutralität und dem Gebot des Gemeinwohls verpflichtet sind und nicht irgendeinem Partikularinteresse.

Das wären kleine Schritte in die richtige Richtung. Man muss sie aber gehen wollen.

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Die Aufarbeitung des Cum-Ex-Betrugsfalles

Der Staatsanwalt ermittelt und Razzien finden in aller Stille statt. Es geht nach den vorliegenden Meldungen um eine Betrugssumme von bis zu 10 Milliarden Euro. Wie muss man sich einen solchen Betrug vorstellen? Bei der Summe meint man, müsste ein Betrug doch ziemlich schnell auffliegen. Aber es brauchte Jahre und eine lange Ermittlungszeit. Aber Schritt um Schritt:

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Dividenden erhält nur die Person, die zu einem Stichtag im Besitz der Aktie(n) ist. Da der Aktienmarkt elektronisch abläuft, kann es nun passieren, dass ausgerechnet am Stichtag mehr als eine Person als Aktionär angesehen werden kann. Um 9:00 Uhr ist es Herr A, um 12:00 Uhr Frau B und kurz vor Schließung der Börse wird das Paket weiterverkauft und Herr C ist um 17:45 Uhr der letzte Eigentümer an diesem Tag.

Was bedeutet das? Die ausschüttende Aktiengesellschaft hat den Ausschüttungsstichtag festgelegt und führt ordnungsgemäß die auf die Dividende entfallende Steuer an das Finanzamt ab. Damit keine Doppelbesteuerung der Dividende anfällt, erhält der ausländische Aktionär mit der Dividendenzahlung eine Steuerbescheinigung, die er in seiner Steuererklärung mit seiner Steuerlast verrechnen kann. Was ist aber, wenn nun drei unterschiedliche Personen (A, B und C) am Stichtag die Bedingung des Eigentums kurzfristig erfüllen? Da haben die Banken im Zweifel eben drei Bescheinigungen ausgestellt. Diese Vorgehensweise entspricht nicht dem Sinn des Gesetzes und insbesondere ist der Fiskus massiv geschädigt: Einmal Steuereinnahme von der Aktiengesellschaft und in unserem Fall dann dreimal eine Bescheinigung zum Verrechnen der einmal gezahlten Steuer mit den persönlichen Steuern der ausländischen Personen A, B und C. Ausländer sind auch im Ausland ansässige Gesellschaften, bei denen alle Gesellschafter als deutsche Inländer anzusprechen sind.

Diese fragwürdige Praxis sollte nun dadurch legalisiert werden, dass das entsprechende Gesetz geändert wird. Hierzu haben die Banken über ihren Verband Kontakt mit der Legislative aufgenommen und haben nicht nur ihre konkreten Wünsche kundgetan, sondern auch noch gleich einen ehemaligen Richter mit Finanzmarkterfahrung dem Ministerium zur Unterstützung angeboten. Diese Unterstützung wurde dankend angenommen, weil der Herr sein Salär von den Bankverbänden erhielt, so dass das Ministerium keinen zusätzlichen Aufwand hatte. Der beigestellte Richter wurde auch gleich mit dem neuen Gesetzesentwurf befasst und hat dafür gesorgt, dass in den Ausführungsbestimmungen des Gesetzes ein Passus übernommen wurde, der mit dem Wunschschreiben des Bankenverbandes wortgleich war. Der Passus besagt, dass es rechtens ist, wenn eine ausstellende Bank auch zwei Steuerbescheinigungen für den Stichtag ausstellt. Die Folge ist, dass die Banken ihre alte Praxis jetzt weiterführten und nur darauf zu achten hatten: nicht mehr als zwei Bescheinigungen für den gleichen Vorgang auszustellen. Diese Regelung legalisierte die Abschöpfung der Dividendensteuer im Verhältnis 2:1 (einmal Geldeingang und zweimal Verrechnung des Geldeingangs mit der Steuerlast Dritter). Auf diese Weise entstand ein Schaden für den Fiskus in der Größenordnung von Angabe gemäß 10 Milliarden Euro.

Inzwischen wird der Fall im Rahmen eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses geprüft, wobei die bodenlose Leichtfertigkeit im Umgang mit unseren Gesetzen deutlich zu Tage trat. Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen und der Staatsanwalt sucht nach Möglichkeiten, die Praxis der letzten Jahre justiziabel zu machen, um die zu viel verrechneten Steuerbeträge wieder zurückzufordern. Die Aussichten sind nicht allzu schlecht, weil es Kreise gegeben hat, die dieses als „Cum-Ex“ bezeichnete Verfahren systematisch als Geschäftsmodell zum Schaden des Fiskus angewendet haben. Man hat also nicht mehr zufällig oder fehlerhaft zu viel Bescheinigungen ausgestellt, sondern vorsätzlich dafür gesorgt, dass mehrere Bescheinigungen ausgestellt wurden.

Die Mehrzahl der Bürger findet kaum Informationen über diesen Vorfall – er ist auch nur dort relevant, wo große Summen bewegt werden. Die Höhe des Schadens ist bemerkenswert, denn im Zweifel zahlt der Steuerzahler diese Beträge, wenn die Maßnahmen der Staatsanwaltschaft nicht erfolgreich sind.

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Gentechnik – aus einer längerfristigen Perspektive

In der New York Times International Weekly vom 18.11.2016 (SZ-Beilage) hat Danny Hakim zur Gentechnik ein paar Gedanken zusammengetragen, die es lohnen, sich damit auseinander zu setzen. Die englischsprachige Beilage wird vermutlich nur von wenigen gründlich gelesen und dabei wird manchem entgangen sein, dass unter dem Titel „Das nicht eingelöste Versprechen“ ein entlarvender Blick auf die Gentechnik geworfen wird.

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Europa hat sich der Gentechnik in der landwirtschaftlichen Produktion verweigert. Dabei waren die vielen öffentlichen Argumente gegen Gentechnik mehrheitlich auf die vermuteten gesundheitlichen Folgen gerichtet. Ein Nachweis der gesundheitlichen Schädigung durch Gentechnik konnte bis heute aber nicht eindeutig erbracht werden. Deshalb bezieht sich Danny Hakim auf einen etwa dreißigjährigen Betrachtungszeitraum und hat sich die Frage gestellt, ob die Versprechen, mit denen die Industrie genveränderte Pflanzen vor etwa dreißig Jahren eingeführt hat, je erfüllt wurden.

Was waren die Versprechen? „Das Versprechen der Technik zur genetischen Veränderung von Pflanzen war zweifach: Durch Immunisierung der Pflanzen gegen die Wirkungen der Unkrautvernichtungsmittel und die damit verbundene Widerstandsfähigkeit gegen vielfältigen Schädlingsbefall würden die Pflanzen so kräftig wachsen, dass sie zur Ernährung der Weltbevölkerung unverzichtbar wären, wobei auch die erforderliche Anwendung von versprühten Pestiziden zurückgehen würde.“

Es gibt den einmaligen Fall, dass die USA und Kanada die Gentechnik im Agrarsektor mit offenen Armen begrüßt und genutzt haben und dass sich Europa der Gentechnik widersetzte und diese im Agrarsektor grundsätzlich nicht zuließ. Durch diese Entwicklung gibt es eine Region (Europa), die gänzlich ohne Gentechnik in der Landwirtschaft auskommen musste und eine zweite Region, die die Gentechnik begrüßte und exzessiv anwendete – und das über dreißig Jahre. Das ist eine Fallstudienkonstellation, wie sie sich nur selten in der gewünschten Klarheit darbietet.

Was ist aufgrund der oben angeführten Versprechen zu erwarten?

  1. Amerika müsste aufgrund der Versprechen der Industrie einen deutlichen Vorsprung in der Ertragsfähigkeit pro Hektar gegenüber Europa erzielt haben. Eine solche Entwicklung ist aufgrund der langen Zeitreihe nicht nachweisbar. Die Ertragsfähigkeit pro Hektar ist in Amerika und Europa nicht signifikant unterscheidbar.
  2. Amerika müsste im Gebrauch von Herbiziden, Fungiziden und Pestiziden pro Hektor deutlich günstiger liegen als Europa. Hier trifft das Gegenteil zu. Während es Europa innerhalb der letzten 30 Jahre gelingt, die Ausbringung dieser Gifte pro Hektar signifikant zu verringern, nimmt die Ausbringung in Amerika kräftig zu.

Das Ganze hat auch eine ökonomische Komponente. Genverändertes Saatgut ist patentiert und die Nutzung des Saatgutes ist mit einiger Sicherheit kostspieliger als natürliches Saatgut. Wie die Studie zeigt, sind aber die Erträge der genveränderten Saaten nicht signifikant besser als die der natürlichen Saaten.

Eine vergleichbare Betrachtung ist auch bei den Landwirtschaftsgiften zulässig. Offensichtlich müssen die amerikanischen Landwirte höhere Mengen dieser Gifte einsetzen. Es ist nicht zu erwarten, dass diese global angewendeten Gifte auf dem amerikanischen Kontinent wesentlich günstiger eingekauft werden können als jene in Europa. Diesen doppelten Wettbewerbsnachteil müssen die Landwirte in Amerika an ihre Kunden weitergeben oder die Einbußen als Folge der Entscheidung für die Verwendung genveränderter Saaten verbuchen.

Hakim hat Monsanto mit diesem Ergebnis konfrontiert. Monsanto hat natürlich die Datenbasis angegriffen und dann ausgeführt: „Jeder Farmer ist ein smarter Geschäftsmann und ein Farmer würde nicht bereit sein für eine Technologie zu bezahlen, wenn er glaubte, sie brächte ihm keinen wesentlichen Nutzen.“ Wenn die Farmer die Möglichkeit hätten, solche Vergleiche, wie hier durchgeführt, anzustellen, dann wäre diese Aussage ganz schnell ad absurdum geführt. Nur, Farmer denken selten global, weil ihre Fokus immer auf den lokalen Gegebenheiten basieren und solange sie die Zusatzkosten weiterbelasten können, werden sie auch nicht sonderlich nachdenklich.

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Bedingungsloses Grundeinkommen – eine Idee nimmt Fahrt auf

Die Diskussion über das bedingungslose Grundeinkommen bekommt angesichts der Forderung nach noch mehr Digitalisierung Rückenwind. Endlich wird klar, dass mit der Digitalisierung Arbeitsplätze weggefallen sind und weiter wegfallen werden, die auch durch noch so große (Weiter-)Bildungsinitiativen nicht aufgefangen werden können. Das systematische Ziel der Automatisierung (die als wesentlichen Teil die Digitalisierung einschließt) ist nicht die Erleichterung vorhandener Arbeit, sondern das systematische Ziel der digitalen Automatisierung ist es, den Menschen im Arbeitsprozess weitgehend zu ersetzen.

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Da die Politik die Digitalisierung intensiv fördert, ist die unausweichliche Konsequenz, dass die Zahl der Menschen ohne adäquate Beschäftigung fortlaufend steigen wird. Die Politik zeigte sich von dem Ziel der Digitalisierung bis zur Wahl von Donald Trump begeistert. Die Wahl macht deutlich, dass die Machtbasis der demokratischen Parteien in ernster Gefahr ist. Man wird es nicht schaffen, mittelfristig 80 % der Bevölkerung von der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung abzuhängen, ohne dass sich die „Wut“ dieser 80% einen Weg bahnen wird. Eine Lösung des Problems wird vielfach und m.E. zu Recht in der Idee des bedingungslosen Grundeinkommens gesehen. Aber Vorsicht: Die Vertreter der Wirtschaft, die diese Form plötzlich aus dem Hut zaubern und schön reden, sind nicht  von einer sozialen Regung übermannt, sondern haben Sorge, dass mit jedem Bürger, der ins Prekariat geschickt wird, natürlich auch ein künftiger Konsument ausfällt. Und hier besteht die Möglichkeit, durch das Grundeinkommen eine Konsumwelle auszulösen. Ob sie sich nachhaltig gestalten lässt, ist nicht zu entscheiden.

Bevor wieder alle die kurzsichtigen Argumente auf den Tisch kommen, sind ein paar einfache Gedanken zu diesem Thema vielleicht hilfreich:

  1. Das Grundeinkommen erhält jeder Bürger des Landes. Aber nicht zusätzlich zu seinem Arbeitseinkommen, sondern unter Abzug von seinem Arbeitseinkommen. Die Unternehmen wissen, wer wieviel Grundeinkommen erhält (das ist ja für alle gleich), und werden alles unternehmen, dass diese öffentliche Einnahmequelle mit dem Arbeitseinkommen verrechnet wird. Wenn das geschehen sollte, dann ist das bedingungslose Grundeinkommen für die Unternehmen ein Konjunktur- und Kosteneinsparprogramm in einem finanziellen Umfang, den die Bundesrepublik seit ihrer Geburt noch nie gesehen hat. Die Personalkosten der Unternehmen werden in Höhe des verrechneten Grundeinkommens sinken und damit Kosteneinsparungen von gigantischer Höhe auslösen. Ob sich das dann in niedrigeren Preisen der Produkte oder in höheren Gewinnen der Unternehmen niederschlägt, ist heute nicht absehbar und eine Frage des dann geltenden Steuersystems.
  2. Unsere Sozialsysteme, die ganz wesentlich darauf aufbauen, dass Arbeitseinkommen entstehen, werden durch diese Neuausrichtung finanziell ausbluten. Den Sozialsystemen steht aber das System des bedingungslosen Grundeinkommens gegenüber. Die Sozialsysteme gehen also im Grundeinkommen auf, weil Hartz IV plus Grundeinkommen wohl nicht denkbar ist. Alle öffentlichen Sozialsysteme verschmelzen im Grundeinkommen, das jeder Mensch je nach Ausgestaltung des Systems mit Geburt oder mit der Volljährigkeit oder mit Erreichung des Rentenalters erhalten wird. Diese Sozialausgaben wird das Gemeinwesen also künftig „sparen“. Je länger wir das gegenwärtige öffentliche Sozialsystem aufrecht erhalten und je mehr wir feststellen müssen, dass immer mehr Menschen über ihre Arbeit ein nicht mehr ausreichendes Einkommen erzielen können, desto mehr nähert sich die Last der Sozialsysteme der Last an, die immer wieder mit der angeblichen Nichtfinanzierbarkeit des bedingungslosen Grundeinkommen verbunden wird. Die Last wird immer zu schultern sein. Die Frage ist nur, ob die Last über ein würdevolles gleichverteiltes Grundeinkommen geschultert wird oder ob die Politik immer mehr Leute in die würdelose Stigmatisierung als Sozialhilfeempfänger schicken will.
  3. Das Arbeitseinkommen war jahrzehntelang Grundlage unseres Bezugs zur Leistung und ist unverändert eine wesentliche Grundlage unseres Steuersystems. Mit der Einführung eines Grundeinkommens müssen wir eine veränderte Basis für das Steuersystem finden. Wir können auch erwarten, dass der Leistungsbezug für unser Selbstverständnis eine andere Dimension erhalten wird. Um in einem einfachen Bild zu bleiben: wenn immer mehr Roboter die Arbeit der Menschen übernehmen, werden wir unser Steuersystem möglicherweise an der Wertschöpfung dieser Roboter ausrichten müssen. Konkret: wir besteuern nicht mehr die Arbeitskraft der Menschen, sondern wir besteuern die Wertschöpfung der Roboter (der Maschinen), die die Arbeitskraft der Menschen ersetzen. Der Vorteil wäre, dass alle sozialen Überlegungen, die mit der Beschäftigung von Menschen entstehen, bei Maschinen entfallen können. Um noch einen Schritt weiter zu gehen, wäre nicht nur die Wertschöpfung der Maschine Grundlage der Besteuerung, sondern deren Energieverbrauch. Weniger Energieverbrauch, weniger Steuern. Da es ohne Energieverbrauch nicht geht, ist die Besteuerungsgrundlage grundsätzlich gesichert. Je mehr Menschen durch Maschinen ersetzt werden, umso größer wird das Steueraufkommen. Diese Steuerart wird vermutlich den Kosteneinsparungseffekt, den die Verrechnung des Grundeinkommens mit dem Arbeitseinkommen im ersten Schritt erzielt, auf lange Sicht wieder aufheben. Das Gemeinwesen ist darauf angewiesen, dass Steuereinnahmen fließen, sonst sind alle Überlegungen hinsichtlich der sogenannten abgehängten 80 % des Wahlvolks Makulatur.
  4. Wir sollten uns nichts vormachen: das bedingungslose Grundeinkommen wird die Arbeitswelt und die Gesellschaft grundlegend verändern. Beliebte und häufig verwendete subtile Sanktionsmechanismen der Wirtschaft werden plötzlich ins Leere laufen. Der Druck, den ein drohender sozialer Abstieg oder gar drohende Arbeitslosigkeit auf die Menschen auslöst, wird gemildert oder ganz entfallen. Arbeit kann repressionsfreier stattfinden und damit kreativer gestaltet werden. Der ökonomische Druck wird verringert. Es werden wichtige Wirtschaftsaufgaben aufgegriffen werden, die bisher an ihrer geringen Ertragsfähigkeit scheiterten. Eine Lebenspartnerschaft bzw. Eheleute werden über zwei Grundeinkommen verfügen können. Kinder werden kein finanzielles Risiko mehr darstellen, eher das Gegenteil. Es kann sein, dass die Fruchtbarkeitsrate schlagartig einen Wert erreicht, der mit der drohenden Überbevölkerung nicht zu vereinbaren sein wird. Frauen, die sich der Kindererziehung widmen, werden trotz allem über ein eigenes Einkommen und damit über eine eigene Altersversorgung verfügen. Die finanzielle Unabhängigkeit der Frau wird auch gesellschaftliche Veränderungen auslösen. Das Ehrenamt hat heute noch sozial einen hohen Stellenwert, weil die dort geleistet Arbeit zusätzlich und freiwillig geleistet wird. Im Falle eines allgemeinen Grundeinkommens wird im Grunde jeder Bürger ein Stück weit verpflichtet, sich ehrenamtlich für das Gemeinweisen i.w.S. zu engagieren. Hier kann eine gewisse, zumindest moralische Bringschuld eingefordert werden. Diese solidarische Haltung bringt wieder eine Idee in die Mitte der Gesellschaft, die mit dem Neoliberalismus vor etwa 30 Jahren systematisch Schritt um Schritt eliminiert wurde. Man kann hier aus allen Lebensbereichen Beispiele heranziehen. Die dargestellten sollen einen ersten Eindruck der möglichen Veränderungen vermitteln.

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Der Donald Trump – Effekt

Amerika hat gewählt und die Welt reibt sich die Augen. Eine seltsame Figur hat sich Amerika zum Präsidenten erwählt. Ist das nicht ein Anlass wert, zu versuchen den Vorgang in aller Kürze auf seine möglichen Gründe, Wirkungen und Parallelen zu analysieren.

Donald Trump ist Teil der Geldelite in den USA und ist dort fest verdrahtet und wird es auch weiterhin bleiben. Seine populistischen Aussagen sind skizzenhaft und niemand weiß, wie sie wirklich gemeint waren. Trump steht sicher nicht für soziale Gerechtigkeit, Trump steht eher für eine Haltung: Alles mir und den anderen möglichst wenig.

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Bei allem steht der Nutzen für ihn im Vordergrund. Damit bleibt er für die Eliten in jedem Fall akzeptabel, weil sie die gleiche Denke verfolgen. Trump hat den Mund populistisch weit aufgerissen und wird jetzt eine Lösung finden müssen, wie er aus der Falle der überdimensionierten Versprechungen herauskommt, ohne sein Gesicht zu verlieren. Er hat die Erwartungen zu erfüllen, etwas Neues zu kreieren, er steht dafür, dass es anders (und natürlich besser) gehen soll bzw. muss.

Hillary Clinton ist ebenfalls ein eingebetteter Teil der Geldelite in den USA. Ihr Credo “ Strong together“ war wenig glaubwürdig und ist gegenüber dem „Yes, we can“ ihres Vorgängers nur ein müder Abklatsch. Frau Clinton stand für das „Weiter so“, bloß keine Fragen stellen und damit hat sie die in Sorge um ihren Status ringende Mittelschicht nicht mehr erreicht. Sie hat die „Ängste“ in der Bevölkerung nie aufgreifen können – möglicherweise sind sie ihr auch emotional nicht zugänglich, weil sie in anderen Sphären lebt und denkt.

Bei früheren Wahlen ging die Mehrheit der Unterschicht in den USA ähnlich wie in Europa gar nicht zur Wahl. Dann taucht plötzlich in den USA der Populist Trump auf und gibt dieser wahltechnisch verlorenen Schicht eine Stimme und holt sie aus ihrer Lethargie. Plötzlich gehen mehr zur Wahl als je zuvor und es gehen neue Schichten zur Wahl und folgen natürlich ihrem Wortführer Donald Trump.

Es ist das gleiche Phänomen, das wir auch in Europa beobachten können. Auch hier haben die Regierungen einen Teil des Wahlvolks „abgeschrieben“ und als lethargisches Häuflein den Verlierern zugeschrieben. Nehmen Sie Deutschland: wir sind stolz, wenn wir deutlich mehr als 50 % Wahlbeteiligung erreichen. Die restlichen mindestens 40% schlummern wahltechnisch vor sind hin – bis Populisten, die sonst keinerlei Chance hätten, sich dieser verlorenen Häuflein annehmen, ihnen eine emotional treffende Stimme leihen und sie damit bewegen, zur Wahl zu gehen. Sie mobilisieren nicht alle, aber doch einen für die Wahlen ausschlaggebenden Anteil und sind plötzlich politisch an einem Punkt, den wir alle nicht für möglich gehalten haben – weil die Politik bzw. die Parteien mehrheitlich der Auffassung waren, diese unbeachtlich schweigende Mehrheit wird auch weiter schweigen. Dabei wird derjenige, der Ohren hat, zu hören, feststellen, dass es in diesen Schichten wild grummelt und sich die angestaute Wut in Reaktionen Luft verschafft, die wir dann als Einzelsachverhalte oder gar Entgleisungen deklarieren und unsere Polizei losschicken, die Kohlen aus dem Feuer zu holen.

Wir haben nicht nur Flüchtlinge, wir haben auch ein hausgemachtes richtiges soziales Problem. Das sind alle jene, die von dem „Schneller, Höher, Weiter“ unserer wirtschaftsbezogenen Politik keinen Beitrag erhalten und auch nie eine Chance dazu bekommen werden. Es sind u.a. jene, die wir mit der Agenda 2010 als Minijobber und Solo-Unternehmer erst in das Prekariat geschickt haben, um sie dann in 10 – 20 Jahren in die Altersarmut zu entlassen. Unsere Gesellschaft hat zudem seit den 90iger Jahren auf die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt noch immer keine sinnvolle Antwort gefunden. Wir stellen noch nicht einmal die richtigen Fragen, um das Problem überhaupt angehen zu können. Und die Parteien samt ihren Vertretern haben es bisher nicht begriffen, dass sich da ein Reservoir von frustrierten und teilweise wütenden inaktiven Wählern ansammelt, das nur darauf wartet, von einem „geschickten“ (demagogischen) Populist aktiviert und mobilisiert zu werden. Noch ist Zeit, aber die Uhr tickt. Und wie uns Donald Trump lehrt, braucht es dafür nicht allzu viel durchdachte Strategie – es geht weitgehend über den angemessenen Einsatz von ziemlich platten Emotionen.

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