Schwarze Listen sind der Ausdruck von politischer Hilflosigkeit. ‚Schwarze Listen‘ werden immer dann einführt, wenn man diffus drohen will. Erst steht niemand auf der Schwarzen Liste, denn man weiß gar nicht, welche Eigenschaften ein Kandidat für einen Platz auf solch einer Liste haben muss. Mit einer Ausnahme: Die schwarzen Schafe aus den Reihen der EU dürfen keinesfalls erfasst werden. Notwendig wäre eine klare Folge von Bedingungen, wer wann auf die Liste soll oder muss, unabhängig ob EU oder Drittstaat. Genauso muss es eine klare Bedingung geben, wann man von dieser Liste wieder gestrichen wird.
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Eine ‚Schwarze Liste‘ muss transparent sein – es muss für jeden informierten Bürger möglich sein, die Bedingungen öffentlich einzusehen und zu verstehen. ‚Schwarze Listen‘ haben immer auch eine Reihenfolge (erster Platz, zweiter Platz …). Nach welchen Kriterien bestimmt sich diese Reihenfolge? Eine transparente Politik dürfte eine ‚Schwarze Liste‘ erst dann ins öffentlich Gespräch bringen, wenn diese einfachen Fragen eine befriedigende Antwort gefunden haben. Es ist einfach nicht fair, mit intransparenten Mitteln zu arbeiten.
Wenn die notwendige Transparenz fehlt, fragt man sich in einer Gesellschaft, in der Geld nahezu alles bewegt, wo dann die Korruption beginnt? Welche Summe Geldes kostet es den potenziellen Kandidaten, ein Erscheinen auf der Liste erfolgreich zu verhindern? (Hat Panama möglicherweise nicht genug bezahlen wollen – denn ‚Panama Leaks‘ ist ein Sachverhalt, der mindestens sechs Monate alt ist?) Wenn ein Erfassen in der Schwarzen Liste unvermeidlich ist, folgt die nächste Frage: was würde es kosten, nicht auf Platz eins, sondern z.B. erst auf Platz zehn der Liste zu erscheinen?
Lieber Leser, Sie halten das für unanständig? Da haben Sie absolut Recht – aber können Sie ausschließen, dass die Darstellung nur ein Hirngespinst ist? Kurz vor Weihnachten wurde Panama aufgrund der (mind. sechs Monate alten) „Panama Papers“ in die Liste übernommen. Große mediale Zufriedenheit im bundesdeutschen Blätterwald! Keiner fragte sich, aufgrund welcher Kriterien das Land seinen Weg auf die Liste fand? Es reicht doch in einem sich rechtstaatlich begründenden Raum der Europäischen Union nicht aus, dass aufgrund einer medial erfolgreichen Vor-Untersuchung über die Machenschaften einer Rechtsanwaltskanzlei in Panama dieser Staat kurzerhand auf die sogenannte ‚Schwarze Liste‘ kommt.
Ich möchte gerne wissen (und ich denke auch andere Bürger dieses Landes), was sind die Kriterien gewesen? Denn erst dann, wenn die Kriterien klar gefasst sind, kann ich erwarten, dass, in diesem Fall von Panama, gewisse Maßnahmen ergriffen werden, um künftig den Ausstiegskriterien zu genügen, um wieder von der Liste gestrichen zu werden. So wie das heute aussieht – mal schnell Panama auf die Liste packen, um zu Weihnachten der EU-Politik eine gute Presse zu sichern. Dann wird Mitte Januar aufgrund eines dubiosen Briefes der panamaischen Regierung ohne verbindlichen Inhalt (er kann ja keinen verbindlichen Inhalt haben, weil die Kriterien nach wie vor unklar sind) das Land wieder von der Liste genommen. Können Sie sich vorstellen, dass dieser Vorgang Phantasien einer Korruptionsaffäre und Schmierenkommödie aufbrechen lässt? Wenn dann unser kommissarischer Bundesfinanzminister vor die Mikrofone tritt und mit der größten Selbstverständlichkeit in dürren Worten die wenig plausiblen Zusammenhänge unter den Tisch bügeln will, dann sollte man ganz besonders scharf nachdenken!
Man kann den Gedanken auch weiterspinnen. Schwarze Listen für Länder oder Nationalstaaten im Zeitalter der ‚Globalisierung‘ sind nicht zielführend, weil der Einfluss der Nationalstaaten eher begrenzt ist. Schwarze Listen für Banken wären aber ein Schritt in die richtige Richtung, um der Politik mit Hilfe der Öffentlichkeit wieder den Primat zukommen zu lassen. Es gibt genügend Finanzprodukte und Finanzstrategien der Banken, die z.B. gegen die Gemeinschaft und gegen die Gesellschaft bzw. gegen deren Vermögen gerichtet sind oder auf Zusammenbruch spekulieren. Wer diese Strategien verfolgt und propagiert, rutscht quasi automatisch auf eine Schwarze Bankenliste und erst, wenn dieses Geschäftsmodell nachweislich nicht mehr wahrgenommen wird, kann nach einer Prüfung eine Streichung von der Liste erfolgen. Man kann die Wirkung der Schwarzen Listen noch erhöhen: Wer trotz der Aufnahme in die schwarze Liste mit dem betreffenden Institut auf dem entsprechenden Sektor Geschäfte macht, verwirkt das Recht, an öffentlichen Investitionsausschreibungen und deren Finanzierung teilzunehmen. Dieser Druck setzt genau da an, wo diese Institute ihre Stärken auf dem Finanzmarkt sehen. Es bleibt auch die Frage, ob dann der Markt nicht doch empfindlich reagiert und dem moralischen Aspekt, der sich ja konkret in Geld ausdrücken würde, eine Wirkung einräumt.
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